DSGVO, BDSG-neu & ePrivacy-VO: Sind Sie fit für das Datenschutzrecht ab 2018?
Ab 2018 werden die sogenannten „Betroffenenrechte“ gestärkt. Was das für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.
Das regeln DSGVO, BDSG-neu & ePrivacy-VO
Der Begriff bezeichnet die Rechte des einzelnen – von der Erhebung personenbezogener Daten – Betroffenen. Dieser hat gegenüber dem „Verantwortlichen“, also dem Unternehmen, welches ebendiese Daten verarbeitet, umfassende Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte. Diese Rechte führen naturgemäß zu entsprechenden Verpflichtungen der Verantwortlichen, auf die sie sich angesichts drohender Abmahnwellen und einschneidender Sanktionen rechtzeitig vorbereiten sollten.
Quelle: DSGVO, BDSG-neu & ePrivacy-VO: Sind Sie fit für das Datenschutzrecht ab 2018? | Computerwoche.de